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Leistungsmodule

nach dem Sozialgesetzbuch V und XI

Das Sozialgesetzbuch V und XI sieht Leistungsmodule vor, die mit den Pflegekassen abgerechnet werden. Wir bieten Ihnen natürlich die Pflege in solchen Modulen an. Zu Ihrer Information listen wir sie nachstehend auf. Auch wenn Sie keine Leistungen der Pflegekasse erhalten, kann die Pflege trotzdem in diesen Modulen durchgeführt werden.
Sprechen Sie uns bitte darauf an!


Leistungsmodule Pflege

1. Ganzwaschung

  • Waschen, Duschen, Baden
  • Mund-, Zahn-, Lippenpflege
  • Rasieren, Hautpflege, Nagelpflege
  • Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen)
  • An- und Auskleiden inkl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  • Vorbereiten / Aufräumen des Pflegebereiches

2. Teilwaschung

  • Teilwaschung / z. B. Intimbereich
  • Mund-, Zahn- und Lippenpflege
  • Rasieren, Hautpflege, Haarpflege, Nagelpflege
  • An- und Auskleiden inkl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  • Vorbereiten / Aufräumen des Pflegebereiches

3. Ausscheidungen

  • Utensilien bereitstellen, anreichen
  • zur Toilette führen
  • Unterstützung und allg. Hilfestellungen
  • Überwachung der Ausscheidung
  • Entsorgen / Reinigen des Gerätes und Bettes
  • Katheterpflege (insb. Wechseln von Urinbeuteln), Stomaversorgung
  • Bei Anus praeter (Wechseln und Entleeren des Stomabeutels)
  • Empfehlung zum Kontinenztraining / Inkontinenzversorgung
  • Nachbereiten des Pflegebedürftigen, ggf. Intimpflege

4. Selbständige Nahrungsaufnahme

  • Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung (auch gelieferte Warmspeisen)
  • Lagern und vorbereiten des Pflegebedürftigen
  • Entsorgen der benötigen Materialien
  • Säubern des Arbeitsbereiches
  • Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z. B. Diabetiker) /
    ausreichende Flüssigkeitszufuhr inkl. Beratung über Esshilfen

    
5. Hilfe bei Nahrungsaufnahme

  • Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung (auch gelieferte Warmspeisen)
  • Lagern und vorbereiten des Pflegebedürftigen
  • Darreichung der Nahrung
  • Entsorgen der benötigten Materialien
  • Säubern des Arbeitsbereiches (Spülen)
  • Versorgen des Pflegebedürftigen (Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme)
  • Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z.B. Diabetiker) /
  • ausreichende Flüssigkeitszufuhr inkl. Beratung über Esshilfen

6. Sondenernährung bei implantierter Magensonde (PEG)

  • Vorbereiten und Richten von Sondennahrung
  • sachgerechtes Verabreichen der Sondennahrung
  • Nachbereitung

7. Lagern / Betten

  • Richten des Bettes
  • Wechseln der Bettwäsche
  • Körper- und situationsgerechtes Lagern
  • Vermittlung von Lagerungstechniken ggf. Einsatz von Lagerungshilfen

8. Mobilisation
    (Mindesteinsatzdauer: 15 Minuten; nur als selbständige Leistung abrechenbar)

  • Aufrichten des Pflegebedürftigen im Bett
  • An- und Auskleiden inkl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  • Aufstehen / Zubettgehen
  • Sitz-, Steh- und Gehübungen (ggf. unter Verwendung von Hilfsmitteln), bei
  • Bettlägerigen passives, assistiertes oder aktives funktionsgerechtes Bewegen

9. Behördengänge und Arztbesuche

  • Begleiten des Pflegebedürftigen, wenn persönliches Erscheinen bei Behörden
  • oder Ärzten unumgänglich ist

Kombinierte Leistungsmodule Pflege

19. Große Grundpflege

  • Leistungskomplex 1 und 3

23. Große Grundpflege mit Lagern / Betten

  • Leistungskomplex 1,3 und 7

18. Große Grundpflege mit Lagern / Betten und selbständige Nahrungsaufnahme

  • Leistungskomplex 1,3,4 und 7

24. Große Grundpflege mit Lagern / Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

  • Leistungskomplex 1,3,5 und 7

21. Kleine Grundpflege

  • Leistungskomplex 2 und 3

25. Kleine Grundpflege mit Lagern / Betten

  • Leistungskomplex 2,3 und 7

20. Kleine Grundpflege mit Lagern / Betten und selbständiger Nahrungsaufnahme

  • Leistungskomplex 2,3,4 und 7

26. Kleine Grundpflege mit Lagern / Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

  • Leistungskomplex 2,3,5 und 7

27. Kleine pflegerisches Hilfestellung 1

  • Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes oder anderen Sitzgelegenheiten
  • Reinigen von Gesicht und / oder Händen
  • Richten des Bettes

28. Kleine pflegerische Hilfestellung 2

  • An- und Auskleiden (inkl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken)
  • Reinigen von Gesicht und / oder Händen
  • Richten des Bettes

29. Kleine pflegerische Hilfestellung 3

  • Leistungskomplex 27 und 28

30. Kleine pflegerische Hilfestellung 4

  • Wechseln der Bettwäsche
  • Richten des Bettes

Leistungsmodule Hauswirtschaftliche Versorgung

10. Beheizen des Wohnbereichs

  • Besorgen, Entsorgen von Heizmaterial im Wohnumfeld
  • Inbetriebnahme des Heizofens (nicht Fernwärme, Gas- und Zentralheizung)
  • Leistungskomplex gilt nur für den Wohnbereich des Pflegebedürftigen

11. Einkaufen (Abrufempfehlung: bis zu 2 x je Woche)

  • Zusammenstellen des Einkaufszettels für Gegenstände des täglichen Lebens
  • Einkaufen (inkl. Arzneimittelbeschaffung) u. notwendige Besorgung
    (z. B. Bank- und Behördengänge)
  • Unterbringung und Versorgung der eingekauften Lebensmittel
  • Gegebenenfalls Wäsche zur Reinigung bringen und abholen.

12. Zubereiten von warmen Speisen

  • Anleitung zum Umgang mit Lebensmitteln und Vorbereitung der Lebensmittel
  • Zubereitung von warmen Speisen
  • Säubern des Arbeitsbereiches (z.B. Spülen)
  • Entsorgen des verbrauchten Materials

13. Reinigen der Wohnung (Abrufempfehlung: alle 14 Tage; keine Grundreinigung)

  • Reinigen des allgemein üblichen Lebensbereichs wie z. B. Wohnraum,
  • Bad, Toilette und Küche
  • Trennen und entsorgen des Abfalls

14. Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung
      (Abrufempfehlung: 1 x wöchentlich)

  • Waschen, Trocknen, Sortieren und Einräumen
  • Bügeln, Ausbessern, Schuhpflege

Kombinierte Hauswirtschaftliche Versorgung

22. Große hauswirtschaftliche Versorgung

  • Leistungskomplex 13 und 14

Sonstige Leistungen

15. Hausbesuchspauschale (bis zu 2 x je Tag abrechenbar)

  • Anfahrt, Dokumentation

15. a) Erhöhte Hausbesuchspauschale
          (bis 1 x je Tag: daneben ist Pos. 15 maximal 1 x je Tag abrechenbar)

  • Bei Abruf ausschließlich einem der Leistungskomplexe 3,4,6 bis 8,10,12,27, 28, 30 je Einsatz

16. Erstgespräch (vor Aufnahme der Pflege)

  • inkl. Hausbesuchspauschale
  • Feststellung der Pflegeprobleme
  • Feststellung der Ressourcen des Pflegebedürftigen
  • Planung der Pflegeeinsätze
  • Gespräch mit Angehörigen / Arzt
  • Informationen über weitere Hilfen

16a. Folgebesuch

  • inkl. Hausbesuchspauschale
  • Erfassung von Veränderungen im häuslichen Pflegeumfeld
  • Feststellen von neuen Pflegeproblemen
  • Feststellung der Ressourcen der Pflegebedürftigen
  • Beratung über Kosten, Erstellung Kostenvoranschlag / -schläge
  • Planung der Pflegeeinsätze
  • Informationen über weitere Hilfen

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

17. Nach Grad 1

  • inkl. Hausbesuchspauschale
  • Beratung und Unterstützung der Pflegeperson
  • Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen
  • Prüfung von (ggf.) Pflegehilfsmitteln
  • Hinweis auf Pflegekurse
  • Erstellung einer Ergebnis – Kurzmitteilung

17a. Nach Grad 2 oder 3

  • inkl. Hausbesuchspauschale
  • Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen
  • Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen
  • Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln
  • Hinweis auf Pflegekurse
  • Erstellung einer Ergebnis – Kurzmitteilung

17b. Nach Grad 4 oder 5

  • Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen
  • Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen
  • Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln
  • Hinweis auf Pflegekurse
  • Erstellung einer Ergebnispauschale
  • inkl. Hausbesuchspauschale

Pflegerische Betreuung

Begleitung, z.B.:

  • Ermöglichung des Besuches von Freunden und Verwandten, 
  • Teilnahme an sonstigen Aktivitäten mit anderen Menschen
  • Spaziergänge
  • Begleitung zum Friedhof
  • Begleitung zu kulturellen, religiösen und Sportveranstaltungen
  • Behördengänge

Unterstützung, z.B.:

  • bei Spiel und Hobby
  • bei Versorgung von Haustieren
  • bei emotionalen Problemlagen
  • bei der Kontaktpflege zu Personen
  • beim Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen

Beaufsichtigung, z.B.:

  • Anwesenheit u.a., um Sicherheit zu vermitteln
  • Hilfen zur Verhinderung bzw. Reduzierung von Gefährdungen
  • Orientierungshilfen

Hilfen, z. B.:

  • beim Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
  • beim Beteiligen an einem Gespräch
  • bei der Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
  • zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
  • kognitiv fördernde Maßnahmen
  • Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigung
  • Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-Nacht-Rhythmus

Hilfe bei der Sicherstellung der selbstverantworteten Haushaltsführung

  • Unterstützung bei der Organisation von Dienstleistungen, z. B. Haushaltshilfen, Notrufsysteme, Gärtnerdienste, Fahrdiensten, Putzhilfen, Hol- und Bringdiensten (auch bspw. Einkaufszettel schreiben) etc.
  • Unterstützungsleistungen bei der Regelung von finanziellen und administrativen Angelegenheiten, z. B. Antragstellungen, Bankgeschäften, etc.
  • Unterstützung bei der Organisation von Terminen, z. B. Arztterminen, Besuche bei Therapeuten etc.